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Sehr geehrte Kunden,

am Freitag, 08.03.2024, bleibt unser Ladengeschäft aufgrund einer internen Schulung geschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


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1 Geltungsbereich

1.1 Soweit zwischen der Fa. eXperience Pc GmbH, Geschäftsführer: Sascha Szarmaczunat (nachfolgend " eXperience Pc ") und dem Kunden keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten für alle Lieferungen und Leistungen von eXperience Pc die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Geschäftsbedingungen").

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihre Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche oder sonstige vorformulierte Auftrags-, Vergabe- oder Verdingungsbedingungen.

1.3 Soweit eXperience Pc unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Software von Drittherstellern liefert, gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die lizenzvertraglichen und urheberrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten einzuhalten.

2 Angebot und Vertragsabschluß

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge von eXperience Pc sind freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Konzepten und anderen Unterlagen behält sich eXperience Pc Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von eXperience Pc Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sämtliche Unterlagen sofort an eXperience Pc zurückzugeben.

2.2 Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch eXperience Pc.

2.3 Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich eXperience Pc auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen von eXperience Pc einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

3 Lieferangaben

3.1 Lieferangaben sind nur verbindlich, sofern sie von eXperience Pc schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde eXperience Pc alle zur Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und seine Vertrags- und Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt hat. Alle Vereinbarungen über Liefertermine stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von eXperience Pc. Die Leistungserbringung von eXperience Pc steht außerdem unter dem Vorbehalt, dass notwendige Ersatzteile oder -geräte allgemein erhältlich und bei Herstellern vorrätig sind.

3.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer, gehen alle Gefahren auf ihn über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager eXperience Pc verlassen hat. Angelieferte Ware ist vom Unternehmer, sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschäden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses eXperience Pc umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, trägt dieser die Gefahr ab Übergabe der Ware an ihn. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.

3.3 Im Falle des Lieferverzugs hat eXperience Pc nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Lieferzeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn eXperience Pc an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von eXperience Pc liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z.B. Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen). Satz 1 gilt auch bei Zulieferern. eXperience Pc hat den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Dauert das in Satz 1 beschriebene Ereignis länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Verzögern sich Lieferungen oder Leistungen von eXperience Pc, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn eXperience Pc die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.

3.5 eXperience Pc behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, die gesondert in Rechnung gestellt werden können.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Soweit für die Erbringung der Leistungen Einsätze vor Ort erforderlich sind, wird der Kunde eXperience Pc die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen einräumen und alle erforderlichen Einrichtungen (z. B. Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen) auf seine Kosten sowie alle notwendigen Informationen oder Daten als auch personelle Unterstützung zur Verfügung stellen. Er wird eXperience Pc während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externen Datenträgern speichern.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen.

Die durch Änderungswünsche des Kunden entstehenden Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste von eXperience Pc. Die Preise verstehen sich ausschließlich, etwaiger Zölle, Verpackungs-, Frachtversicherung, Versand- und Transportkosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern werden die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

5.2 Die Anlieferung und Aufstellung von Geräten (Installation) durch eXperience Pc, sowie die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Kunden.

5.3 Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 3 Monate, ohne dass die Lieferverzögerung von eXperience Pc zu vertreten ist, kann eXperience Pc den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von eXperience Pc zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 35%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. eXperience Pc behält sich ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse zu versenden, auszuliefern bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen sind. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bei seiner Zahlung etwas anderes bestimmt.

5.5 Im Falle des Verzuges ist eXperience Pc berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.6. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung. Ist der Käufer Verbraucher, so gelten die Einschränkungen hinsichtlich seines Rechts auf Minderung nicht.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen Eigentum von eXperience Pc. Zugriffe oder Pfändungen Dritter sind eXperience Pc unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Bei Weiterverkauf unbezahlter Ware, gilt der Verkaufserlös ohne weiteres als an eXperience Pc abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, seine Abnehmer auf Verlangen von eXperience Pc von dieser Abtretung in Kenntnis zu setzen. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

6.2 Auf Verlangen von eXperience Pc hat der Kunde die Abtretung den Vertragspartnern der abgetretenen Forderung bekannt zu geben und eXperience Pc alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. eXperience Pc ist ebenfalls berechtigt, die Abtretung gegenüber diesen offen zu legen.

6.3 Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von eXperience Pc durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Kunde den Dritten auf die Rechte von eXperience Pc hinzuweisen und eXperience Pc unverzüglich zu informieren. Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Kunde.

7 Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme

7.1. eXperience Pc gewährleistet, dass Liefergegenstände und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbeaussagen des Herstellers zählen nicht zur vereinbarten Beschaffenheit.

7.2. eXperience Pc weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu gewährleisten und Mängel in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen.

8 Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware.

8.2 Gewährleistungsrechte des Kunden im Hinblick auf Liefergegenstände setzen voraus, dass der Kunde den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und eXperience Pc Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Übergabe schriftlich unter Beschreibung des Mangels mitteilt; verborgene Mängel müssen eXperience Pc unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

8.3 Bei jeder Mängelrüge steht eXperience Pc das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde eXperience Pc notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. eXperience Pc kann von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an eXperience Pc auf Kosten von eXperience Pc zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so gilt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € zugunsten von eXperience Pc oder gegen Nachweis ein sich ergebener höherer Betrag als vereinbart.

8.4 Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels auf eigene Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell und Seriennummer auf dem der Lieferung beigelegten Servicebegleitschein, sowie einer Kopie des Kaufnachweises mit dem die Ware geliefert wurde an eXperience Pc zu übergeben. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.

8.5 Soweit der Liefer- und Leistungsgegenstand mit einem gewährleistungspflichtigen Mangel behaftet ist, wird eXperience Pc den Mangel kostenlos beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Von eXperience Pc ersetzte Teile sind vom Kunden an eXperience Pc zurückzugewähren.

8.6 Das Wahlrecht, ob der Mangel durch kostenlose Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, liegt bei eXperience Pc, sofern nicht dem Kunden nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar ist.

8.7 eXperience Pc übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Behandlung, fehlerhafter Reparatur- oder Nachbesserungsversuche des Kunden oder Dritter, natürlicher Abnutzung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen, sofern die Schäden nicht von eXperience Pc zu vertreten sind.

8.8 Ein Rücktritt oder ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung kommt nur in Betracht, sofern der Kunde im Fall einer Teilleistung an dieser kein Interesse hat oder im Fall der Schlechtleistung die Pflichtverletzung erheblich ist. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

8.9 Verlangt der Kunde Nacherfüllung gemäß Ziffer 8.3, ist er verpflichtet, eXperience Pc jeweils erneut eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, während derer er seine Rechte zur Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz statt der der Leistung (Sekundärrechte) nicht geltend machen darf. Nach Ablauf der Frist oder falls die Nacherfüllung (erneut) fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar oder von eXperience Pc gemäß § 439 Abs. 3 BGB (bzw. § 635 Abs. 3 BGB) verweigert wird, stehen dem Kunden die Sekundärrechte wieder uneingeschränkt zu. Der Kunde ist berechtigt, beliebig häufig Fristen zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde wird die Fristen zur Nacherfüllung eXperience Pc jeweils schriftlich mitteilen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.

8.10 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch eXperience Pc die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.

8.11 Die Verjährungsfrist für den Mängelanspruch für Liefergegenstände und Werkleistungen beträgt für Unternehmer zwölf Monate seit ihrer Ablieferung bzw. ihrer Abnahme durch den Kunden.

8.12 Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. eXperience Pc übernimmt insbesondere keine Gewähr für die ununterbrochene Betriebsbereitschaft von Hard- und/oder Software, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

9 Widerrufs und Rückgaberecht im Fernabsatz

9.1. Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Das Rückgaberecht besteht nicht, wenn die bestellte Ware für eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher in Schriftform eine Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält. Der Kunde hat das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt (maßgeblich ist das Datum des Eingangsnachweises des Versenderunternehmens; z.B. Poststempel) zurückzugeben, sofern er die Ware auf seine Kosten und Gefahr unbeschädigt und vollständig in ihrer Originalverpackung zurücksendet. Für die Rechtzeitigkeit der Ausübung des eingeräumten Rückgaberechts genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Widerruf ist an die auf der Vorderseite angegebenen Kontaktdaten der Zentrale zu richten.

9.2. Die Kosten der Rücksendung von Waren trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten oder weist einen erheblichen Mangel auf. Den Nachweis der Rücksendung hat der Kunde zu erbringen. Für diesen Fall organisiert eXperience Pc den Rücktransport. Andernfalls ist die Übernahme der Rücksendekosten nicht möglich.

9.3. Der Kunde hat eXperience Pc den Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten. eXperience Pc ist berechtigt, diese Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Bei Untergang der Ware oder anderweitiger Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde eXperience Pc die entsprechende Wertminderung zu ersetzen.

9.4. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind: extra angefertigte Ware und Software, sofern diese vom Verbraucher entsiegelt wurde

10 Haftung und Schadensersatz

10.1 Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet eXperience Pc nur wenn eXperience Pc, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder bei unzurechenbaren Pflichtverletzungen, die zu Körper- und Gesundheitsschäden oder zum Verlust des Lebens des Kunden geführt haben.

10.2 eXperience Pc übernimmt keine Haftung für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen, dass eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Reparatur- oder Wartungszwecken während der produktiven Zeit des Kunden ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden muss. Der Kunde kann allerdings auf eigene Verantwortung ausdrücklich verlangen, dass eXperience Pc geschuldete Reparatur- oder Wartungsarbeiten zu bestimmten Zeiten nicht vornimmt.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal pro Tag, Sicherungskopien von seinen Daten anzufertigen. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als Mitverschulden.

11 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte

11.1 Der Kunde ist nur berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages überlassenen Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei eXperience Pc. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet und bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!

12 Datenschutz & Werbesperre

12.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und technischen Informationen, an denen eXperience Pc ein Geheimhaltungsinteresse haben kann, sowie alle Produkt- und Geschäftsgeheimnisse - auch nach Beendigung des Vertrages - vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden.

12.2. eXperience Pc erhebt/verarbeitet Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung und den Hinweisen zur Datenverarbeitung auf unserer Homepage www.experience-pc.de/datenschutz

13 Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

13.2. Die Vertragssprache ist deutsch.

13.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Peine. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen eXperience Pc und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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